Flexible Kapitalgesellschaft – Eine neue Chance für (Familien-) Unternehmen?
Am 07.11.2023 lud die Österreichische Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht (ogfv) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich zu einer gemeinsamen Veranstaltung in die Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Österreich ein. Thema des Abends war die „Flexible Kapitalgesellschaft – Eine Chance für (Familien-) Unternehmen?“. Die Veranstaltung war dem vorliegenden Gesetzesentwurf über die neue Rechtsform gewidmet und zog mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Dieses große Interesse zeigt, wie sehr die neue Gesellschaftsform bereits jetzt die Praxis beschäftigt.
Der Abend startete mit drei Impulsvorträgen. Den Anfang machte Univ.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski, die als frühere Leiterin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Bundesministerium für Justiz maßgeblich an der Vorbereitung des Gesetzesvorhabens beteiligt war. Sie erläuterte den legistischen Prozess und stellte die wesentlichen Eckdaten der geplanten Gesellschaftsform vor. Anschließend widmete sich Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer einer neuen Beteiligungsform, den sogenannten Unternehmenswert-Anteilen. Er bezeichnet die FlexKap als „GmbH plus“, da sie auf dem Recht der GmbH beruht, aber zahlreiche zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Hierzu zählen die Unternehmenswert-Anteile, die vor allem für Investoren und Mitarbeiter bestimmt sind. Sie vermitteln eine vermögensrechtliche Teilhabe bei weitgehendem Ausschluss von Stimm- und anderen Mitverwaltungsrechten. Der Vortragende wies auf zahlreiche legistische Schwachstellen im Entwurf hin. Im dritten und letzten Vortrag widmete sich RA Dr. Stephan Frotz den Besonderheiten der strukturellen Finanzverwaltung. Er zeigte auf, dass einige neue Finanzierungsformen an das Recht der Aktiengesellschaft angelehnt sind. Schwerpunktmäßig ging es um die Klärung der Fragen, die rund um den Erwerb eigener Geschäftsanteile bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft auftreten können.
Im Anschluss an die Impulsvorträge fand eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner statt. Die Podiumsdiskutanten Dr. Marie Agnes Arlt, LL.M. (NYU), Dr. Keyvan Rastegar, LL.M. (Harvard), Dr. Artur Schuschnigg, Dr. Armenak Utudjian und Dr. Stephan Verweijen stellten fest, dass der Entwurf an manchen Stellen einer Überarbeitung bedarf und auch eine bessere Synchronisation mit dem Steuerrecht (konkret geht es um die steuerliche Behandlung von Unternehmenswert-Anteilen) ratsam wäre, um einen umfassenden positiven Effekt für die Start-up-Szene zu erzielen. Von vielen Diskussionsbeteiligten wurde jedoch betont, dass das Gesetz möglichst bald beschlossen werden solle und dass umfassende Überarbeitungen ein schnelles In-Kraft-Treten gefährden könnten.
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